Archiv des Monats: März 2018

Einladung zum 3. German Masters der Frauen

DSC 1018a GruppenbildAuslosungDer Vizepräsident des Deutschen Schachbundes e.V., Klaus Deventer, und der Präsident des ZMDI Schachfestival Dresden e.V., Dr. Dirk Jordan, haben nun die 10 Teilnehmerinnen ganz herzlich zum „3. German Masters der Frauen“ vom 03.08.-12.08.2018 nach Dresden eingeladen.

 

Das Turnier findet erneut im Hotel Wyndham Garden Dresden www.wyndhamgardendresden.com, Wilhelm-Franke-Straße 90, 01219 Dresden statt.

Die festliche Eröffnungsveranstaltung am 03. August beginnt um 20.00 Uhr. Die Abschlussveranstaltung mit Siegerehrung am 12. August beginnt nach dem Ende der letzten Partie und wird eher technischer Natur sein.

 

Der Preisfonds beträgt 10.000 € und staffelt sich wie folgt: 1. Preis 3.000 € 2. Preis 2.000 € 3. Preis 1.000 € 4. Preis 800 € 5. Preis 700 € 6. Preis 600 € 7. Preis 550 € 8. Preis 500 € 9. Preis 450 € 10. Preis 400 €.

 

Das Turnier wird von der Firma UKA Meißen, dem ZMDI Schachfestival Dresden e.V. und dem Deutschen Schachbund unterstützt.

 

Als Teilnehmerinnen werden folgende deutschen Spitzenspielerinnen eingeladen:

Elisabeth Pähtz, Sarah Hoolt, Zoya Schleining, Marta Michna, Ketino Kachiani-Gersinska, Filiz Osmanodja, Hanna Marie Klek, Judith Fuchs, Melanie Lubbe und Jana Schneider.

 

Das Turnier wird als höchste nationale Meisterschaft bei der FIDE angemeldet, daher können Normen erzielt werden.

 

Zuschauer sind herzlich eingeladen, dem Turnier beizuwohnen und alle Veranstaltungen des Dresdner Schachsommers zu erleben.

Ausschreibung Blitzturnier 2018

Termin.
07. August 2018, 20:00 Uhr

Modus.
11 Runden Schweizer System, Modifikationen in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl möglich

Bedenkzeit.
Die Bedenkzeit beträgt 3 Minuten plus 2 Sekunden Inkrement pro Zug. Die Wartezeit beträgt 3 Minuten.

Turnierwertzahl.
Blitz- ELO vor Standard-ELO, Das Turnier wird Blitz-ELO ausgewertet

Spielort.
Wyndham Garden Dresden, Wilhelm-Franke-Straße 90, 01219 Dresden

Zeitplan/Rundenzeiten.
07. August 2018 20:00
Uhr Eröffnung, anschließend 1. Runde.
Turnierende ca. 22:30 Uhr anschließend Siegerehrung

Ausrichter.
Dresdner Schachfestival e.V., Oskar-Mai-Str. 6, 01159 Dresden, Tel.: 0351 4161629, Fax: 0351 4161639,
www.schachfestival.de

Anmeldung

Persönlich am 07.August 2018 bis 19:45 Uhr oder
online unter www.schachfestival.de oder an den Turnierleiter Gunther Kaden, Goethestr. 22, 01773 Altenberg oder
open@schachfestival.de bis 31. Juli 2018.
Mit der Anmeldung zum Blitz-Turnier ist von jedem Teilnehmer die FIDE-ID anzugeben.

Persönliche Registrierung.
Im Turniersaal am 07. August von 19.00 Uhr bis 19.45 Uhr. Die persönliche Registrierung ist für eine Teilnahme zwingend erforderlich

Teilnahmegebühr.
10,00 € zahlbar vor Ort zur persönlichen Registrierung oder

Zahlung auf das Konto des ZMDI Schachfestival Dresden e.V. bis 31.07.2018,
IBAN: DE 91 850 503 00 312 0070 105, BIC: OSDDDE81XXX bei der Ostsächsischen Sparkasse,
Zahlungsgrund „Blitzturnier 2018 und Name“.

Preisfonds.
Das Startgeld wird zu 100% ausgezahlt

Bei Punktgleichheit werden die Preise nach Wertung (Buchholz nach FIDE ohne Streichwert, Buchholzsumme) vergeben, keine Mehrfachpreise.

Die Preisvergabe erfolgt ausschließlich während der Siegerehrung an die Preisträger persönlich.

Übernachtung.
Schachfestival-Sondertarif im Wyndham Garden Dresden mit Blick auf Dresden:

EZ Ü/F: 62 € p. P..

DZ Ü/F: 38,50 € p. P.

Die Bezahlung der Hotelkosten erfolgt durch die Teilnehmer am Anreisetag direkt an der Hotelrezeption.

Buchungen zu diesem Tarif sind nur über den ZMDI Schachfestival Dresden e. V. möglich.

Wegen der großen Nachfrage wird um eine möglichst frühe Buchung gebeten. Erfolgt bis 25. Juli 2018 kein Eingang des Startgeldes, behält sich der Veranstalter eine Stornierung der Hotelbuchung vor. Es gelten die AGB des Wyndham Garden Dresden und die Bedingungen des Schachsondertarifs.

Anreisen ohne vorherige Anmeldung können nicht zum Schachsondertarif gewährt werden, es gilt der jeweilige Tagestarif.

Bitte beachten Sie, dass in Dresden in Abhängigkeit vom Übernachtungspreis eine Beherbergungssteuer anfällt.

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Presseinformationen.

Mit der Anmeldung zum Dresdner Schachsommer ist jede(r) Teilnehmer(in) damit einverstanden, dass
die Medien über das Ereignis informiert werden und ihrerseits darüber berichten. Die Informationen
können auch im Internet veröffentlicht werden. Dabei können personenbezogene Daten von Teilnehmern
genannt werden. Die Veröffentlichung ereignisbezogener Fotos und Bilder ist eingeschlossen.
Mit der Meldung akzeptieren die Spieler alle oben genannten Bedingungen.


Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Stand 05.03.2018

Ausschreibung German Masters der Frauen 2018

Der Deutschen Schachbund e.V. veranstaltet dieses einzigartige Turnier in Zusammenarbeit mit dem Ausrichter Dresdner Schachfestival e.V. und UKA Meißen als Sponsor.

 

Termin.
04
. bis 12. August 2018

 

Ausrichter.
Dresdner Schachfestival e.V., Oskar-Mai-Str. 6, 01159 Dresden, Tel.: 0351 4161629, Fax: 0351 4161639, www.schachfestival.de

 

Spielmodus.

9-Rundenturnier mit einer Bedenkzeit von 90 Minuten für 40 Züge, danach 30 Minuten für die verbleibenden Züge sowie 30 Sekunden je Zug von Beginn an.

Remis-Vereinbarungen vor dem 40. Zug sind nur mit Zustimmung des Schiedsrichters zulässig. Die Karenzzeit beträgt 15 Minuten.

Bei Punktgleichheit gilt folgende Wertung: 1. Anzahl der Gewinnpartien, 2. Partie gegeneinander, 3. Anzahl Schwarzpartien

 

Turnierleiter.

Dr. Dirk Jordan (IO, FA)

 

Hauptschiedsrichter.

Egmont Pönisch (IA)

Stv. HSR Dan-Peter Poetke (IA)

 

Spielort.
Wyndham Garden Dresden, Wilhelm-Franke-Straße 90, 01219 Dresden
(ehemals RAMADA Hotel Dresden)

 

Zeitplan/Rundenzeiten.
03. August 20.00 Uhr Eröffnung mit Auslosung, Abendessen und Teilnehmerfoto

04. August: 14.00 Uhr Eröffnung im Turniersaal, anschließend 1. Runde
05. bis 11. August: 14.00 Uhr: 2. bis 8. Runde
12. August: 10.00 Uhr: 9.Runde; anschließend Siegerehrung (ca. 16.30 Uhr)

 

Preisfonds.
1. Preis 3.000€, 2. Preis 2.000€, 3. Preis 1.000€, 4. Preis 800€, 5. Preis 700€,

6. Preis 600€, 7. Preis 550€, 8. Preis 500€, 9. Preis 450€, 10. Preis 400€

Ausschreibung Deutsche Schach Einzelmeisterschaft 2018

Ausrichter:

ZMDI Schachfestival Dresden e.V.

Austragungsort:

Wyndham Garden Dresden, Wilhelm-Franke-Straße 90, 01219 Dresden

Turnierleitung:

Bundesturnierdirektor Ralph Alt, Internationaler Schiedsrichter

Modus:

9 Runden Schweizer System. Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für 40 Züge, sodann 30 Minuten für die verbleibenden Züge sowie 30 Sekunden je Zug von Beginn an. Remisvereinbarungen vor dem 40. Zug sind nur mit Zustimmung des Schiedsrichters zulässig.

Terminplan:

Do. 02.08.2018: 18.00 Uhr: Anreise, Anmeldung, Registrierung                       

                        18.30 Uhr: Technische Besprechung                       

                        19:30 Uhr: Eröffnung und Abendessen

Fr. 03.08.2018 bis Sa. 11.08.2018 14.00 Uhr: Runden 1 bis 9

Sa. 11.08.2018 20.00 Uhr Siegerehrung und gemeinsames Abendessen

So. 12.08.2018: Abreise

Meldefrist:

Frist für die Meldung durch die Landesspielleiter: 1. April 2018,

Frist für die Rückmeldung der eingeladenen Spieler: 1. Mai 2018.

 

Einzelheiten siehe unten.

Informationen:

Zur Spielberechtigung: Bundessportdirektor Ralph Alt (siehe Seite 2)

Zur Ausrichtung: Turnierdirektor Dr. Dirk Jordan:
ZMDI Schachfestival Dresden e.V.
Oskar Mai Straße 06, 01159 Dresden
Tel. 0351-4161629, E-Mail: info@schachfestival.de

 

Preise:

Preisfonds: 5.000 €; 1. 1 500 €, 2. 1 000 €, 3. 800 €, 4. 600 €, 5. 400 €,
6. 300 €, 7. 200 €, 8. 200 €

 

Vorberechtigungen:

Der Erstplatzierte erhält den Titel „Deutscher Meister 2018“.
Die Spieler auf den Plätzen 1 und 2 sind zur Teilnahme am Deutschen Schachgipfel“ berechtigt, einem Rundenturnier mit möglichst den besten deutschen Schachspielern.
Der höchstplatzierte Spieler, der nicht am „Schachgipfel“ teilnimmt, ist für die Deutsche Schachmeisterschaft 2019 (25. April bis 5. Mai 2019 in Radebeul) vorberechtigt.

Weitere Hinweise

zur 89. Deutschen Schachmeisterschaft Teilnahmeberechtigt sind
─ der Titelverteidiger aus der DEM 2017,
─ je zwei Spieler aus den Landesverbänden Baden, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Württemberg,
─ je ein Spieler aus den Landesverbänden Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen,
─ ein Spieler des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes,
─ der Dähne-Pokalsieger 2017,
─ der Sieger der A-Klasse der Deutschen Schach-Amateurmeisterschaft 2017,
─ von der Kommission Leistungssport zu nominierende Spieler.

Die Spieler müssen bei der Meldung und während der Meisterschaft eine DSB-Spielgenehmigung besitzen, d.h. für einen Verein des DSB als spielaktives Mitglied gemeldet sein. Sie müssen spätestens bei Turnierbeginn eine Vereinbarung mit dem DSB abgeschlossen haben, wonach sie sich den Regelungen der NADA über die Durchführung von Doping-Kontrollen, dem Verfahren vor dem Schiedsgericht des DSB und den sich aus dem NADA-Code ergebenden Folgen bei Feststellung verbotener Substanzen im Urin, bei Verweigerung der Doping-Kontrollen oder Verletzung der sonst im NADACode niedergelegten Pflichten unterwerfen. Sie anerkennen damit die Sanktionsbefugnis des DSB bezüglich von Verstößen gegen die Satzung des DSB. Die diesbezüglichen Bestimmungen der Satzung liegen dieser Ausschreibung bei und sind Teil derselben. Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen nach den Bestimmungen des Weltschachbundes (FIDE) bei offiziellen FIDE-Einzelwettbewerben für den DSB spielberechtigt sein. Alle teilnehmenden Spieler müssen eine FIDE-Identifikationsnummer haben. Diese muss rechtzeitig unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort bei „elo@schachbund.de“ beantragt werden.

Meldefristen:

Die Spielleiter der entsendenden Verbände melden bis zum 1.April 2018,
– die vorberechtigten Teilnehmer und
– zusätzlich Nachrücker mindestens in der Anzahl der ihnen zustehenden Plätze, jeweils mit Angabe aller Identifikationsdaten und Adressen
(Email bevorzugt) und bei nicht-deutschen Spielern die Voraussetzungen für die Spielberechtigung.
Die vom Spielleiter eingeladenen Spieler melden ihre Teilnahme bis zum 1. Mai 2018.

Die Meldungen erfolgen an:

Ralph Alt, Soxhletstr. 6, 80805 München, Tel. (089) 5501784, Email: bundesturnierdirektor@schachbund.de.

Tritt ein Spieler, der seine Teilnahme zugesagt hat, nicht an oder beendet er das Turnier nicht ordnungsgemäß, kann er mit einer Geldbuße oder Spielsperre belegt werden (Tz. A-13.1.3 Turnierordnung).

 

Ergänzungen zum Spielmodus:

Wertung: Bei Punktgleichheit entscheidet über die Platzierung der Durchschnitt der Elo-Zahlen der Gegner, ersatzweise deren DWZ, bei erneuter Gleichheit die FIDE-Buchholz-Wertung, zuletzt das Los. Nicht gespielte Partien zählen nicht. Bei Nichterscheinen bei Rundenstart wird die Bedenkzeit – unabhängig von der bis zum Erscheinen ablaufenden Bedenkzeit – um 15 Minuten verkürzt. Das Turnier wird für die Elo-Auswertung und den Erwerb von FIDE-Titelnormen angemeldet. Vor Spielbeginn wird gem. den FIDE Competition Rules ein Turniergericht bestellt. Der Spieler erklärt sich damit einverstanden, dass aus Anlass des Turniers erhobene Daten und Turnierergebnisse gemäß den Bestimmungen der Turnierordnung und der Ordnungen über die Spielwertung (Deutsche Wertungszahlung, FIDE Rating) ausgewertet bzw. an die auswertenden Stellen weitergegeben werden, sowie Partien, Fotos, Turnierdaten, Spielberichte und ähnliches veröffentlicht werden.

Doping Kontrollen: In dem Turnier werden Doping-Kontrollen durchgeführt. Einmal während des Turniers wird bei drei Spielern über 14 Jahren entsprechend den Bestimmungen der NADA eine Urinprobe durchgeführt. Wegen der Einzelheiten wird es eine gesonderte Information geben.

Unterbringung, Verpflegung: Die Unterbringung erfolgt im Einzelzimmer. Es stehen Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung. Die Spieler erhalten Frühstück und Vollpension. Wegen Sonderwünschen bezüglich der Unterkunft wenden Sie sich bitte an den unter „Zur Ausrichtung“ angegebenen
Turnierleiter. Das gilt auch für Spieler, die die Unterkunft ganz oder für einzelne Nächte nicht in Anspruch nehmen wollen. Aufpreis bei Nutzung eines Doppelzimmers: 530 €.

Startgeld: Die meldenden Verbände bezahlen an den Ausrichter nach Rechnungsstellung ein Startgeld von 1.000 € für jeden von ihnen benannten Spieler, der seine Teilnahme zugesagt hat. Das gilt auch für evtl. von einem Landesverband beantragte und eingeräumte Freiplätze. Die Spieler müssen
selbst prüfen, ob ihr Landesverband das Startgeld trägt oder vom Teilnehmer einen Kostenanteil verlangt.

Webseite des Ausrichters:
www.schachfestival.de

gez.: R. Alt, Bundesturnierdirektor

Anlage zur Ausschreibung der 89. Deutschen Schachmeisterschaft

Auszug aus der Satzung des DSB in der Fassung vom 17. Mai 2015

§ 2 Aufgaben, Grundsätze (1) …

(2) Der Bund fördert den fairen Schachsport. Er bekämpft in Zusammenarbeit mit dem Weltschachbund (FIDE) und der Europäischen Schachunion (ECU) jede Form der Manipulation, insbesondere die Verwendung verbotener technischer Hilfsmittel.

(3) …

(4) Der Bund verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher oder seelischer Art ist; er verurteilt jedwedes Verhalten, das das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt.

§ 5 (1) …

(2) Schachvereine und Schachabteilungen sowie deren Einzelmitglieder sind kraft ihrer Zugehörigkeit zu einem dem Bund angehörigen Landesverband mittelbar auch Mitglieder des Bundes und in dieser Eigenschaft den Ordnungen des Bundes unterworfen.

8. Schiedsgericht

§ 31 Zusammensetzung und Wahl

(1) Dem Schiedsgericht gehören an:

1. der Vorsitzende,

2. der stellvertretende Vorsitzende,

3. zwei Beisitzer,

4. zwei stellvertretende Beisitzer,

5. ein Beisitzer mit abgeschlossenem Medizin- oder Pharmaziestudium (sachverständiger Beisitzer),

6. ein stellvertretender Beisitzer mit abgeschlossenem Medizin- oder Pharmaziestudium (stellvertretender sachverständiger Beisitzer),

(2) Das Schiedsgericht entscheidet in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern; in Dopingangelegenheiten mit dem Vorsitzenden, einem Beisitzer und einem sachverständigen Beisitzer.

(3) Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden alle vier Jahre vom Bundeskongress gewählt und dürfen nicht dem Präsidium oder dem Bundesturniergericht angehören. Wiederwahl ist zulässig.

(4) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen.

(5) Scheidet der Vorsitzende aus, rückt der stellvertretende Vorsitzende nach. Bei Verhinderung eines Beisitzers wird dieser – vorbehaltlich der in Satz 4 bis 6 für Dopingangelegenheiten getroffenen Regelung – vom dienstälteren der beiden stellvertretenden Beisitzer (Abs. 1 Nr. 4) vertreten; in
die Berechnung des Dienstalters fließen – im Falle einer oder mehrerer Unterbrechungen – alle Dienstperioden eines Richters im Schiedsgericht ein. Bei gleichem Dienstalter gebührt der Vorrang dem lebensälteren der beiden stellvertretenden Beisitzer. Entscheidet das Schiedsgericht in Dopingangelegenheiten (Abs. 2, 2. Halbsatz), ist das Gericht – neben dem sachverständigen Beisitzer gem. Abs. 1 Nr. 5 – mit dem dienstälteren
der beiden Beisitzer (Abs. 1 Nr. 3) besetzt. Ist dieser verhindert, vertritt ihn der zweite Beisitzer (Abs. 1 Nr. 3); im Falle auch dessen Verhinderung gilt die zu S. 2 und 3 getroffene Regelung entsprechend. Scheidet der sachverständige Beisitzer (Abs. 1 Nr. 5) aus, rückt dessen Stellvertreter (Abs. 1 Nr. 6) nach.

§ 35 Verfahren

(1) Das Schiedsgericht verfährt nach einer von ihm selbst mit Zustimmung des Präsidiums festgelegten Schiedsgerichtsordnung, die auf der Internetseite des Deutschen Schachbundes veröffentlicht wird.

(2) Das Schiedsgericht entscheidet über die Kosten seines Verfahrens nach billigem Ermessen, wobei die allgemeinen prozessrechtlichen Vorschriften entsprechend angewendet werden können. Eine Erstattung von Kosten der am Verfahren Beteiligten findet nicht statt.

(3) Das Schiedsgericht kann einstweilige Anordnungen treffen.

§ 55 Sanktionen

(1) Gegen Mitglieder nach § 4 und § 5 Abs. 2 können durch den Bund Sanktionen verhängt werden, wenn sie

1. trotz Abmahnung unter Hinweis auf mögliche Sanktionen die ihnen dem Bund gegenüber obliegenden Pflichten nicht erfüllen oder Beschlüsse der Bundesorgane nicht beachten,

2. sich schwerer Verstöße gegen die Grundsätze des Bundes zuschulden kommen lassen,

3. die Interessen oder das Ansehen des Bundes schädigen.

4. sich schwerwiegender Verstöße gegen die Grundsätze des § 2 Abs. 2 oder des § 2 Abs. 4 schuldig machen.

(2) Die Sanktionen sind:

1. förmliche Missbilligung,

2. Verwarnung,

3. Geldbußen bis zu 1.000,00 €,

4. Funktionssperre für die Dauer bis zu fünf Jahren oder lebenslang,

5. Spielsperre für die Dauer bis zu fünf Jahren oder lebenslang.

(3) Sanktionen gem. Abs. 2 können auch gegenüber Personen verhängt werden, die nicht Mitglied des Bundes oder einer Mitgliedsorganisation des Bundes sind oder aus anderen Gründen der Sanktionsgewalt des Bundes unterworfen sind.

§§ 56 bis 60 finden entsprechende Anwendung.

§ 56 Ausschluss

(1) Ist ein Verstoß gemäß § 55 so schwerwiegend, dass die Verhängung einer Sanktion zur Erfüllung ihres Zweckes nicht ausreicht, kann auf Ausschluss aus dem Bund erkannt werden.

(2) Bei Wegfall der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nach § 4 Abs. 2 ist ein Ausschlussverfahren einzuleiten.

(3) Der Ausschluss einer Organisation oder einer natürlichen Person wird, sofern ein Eintrag in der Mitglieder- und Spielerliste besteht, durch Streichung aus dieser Liste vollzogen. Die Aufnahme oder Wiederaufnahme einer ausgeschlossenen Person kann nur nach einer Entscheidung
gemäß § 60 erfolgen.

§ 60 a Doping-Verstöße

(1) Gegen Mitglieder nach § 4 sowie gegen Personen, die nicht Mitglied des Bundes oder einer Mitgliedsorganisation des Bundes oder aus anderen Gründen den Dopingregelungen des Bundes unterworfen sind, können durch den Bund Sanktionen gem. §§ 55 Abs. 2, 56 in Verbindung mit der
jeweiligen Fassung des NADA-Codes verhängt werden, wenn sie sich eines Dopingverstoßes schuldig machen. Zuständig für die Verhängung von Sanktionen ist gem. § 33 Abs. 3 ausschließlich das Schiedsgericht.

(2) Den vorübergehenden Ausschluss von einem Wettkampf (vorläufige Suspendierung) kann der Beauftragte für die Dopingbekämpfung oder das Schiedsgericht anordnen.

§ 61 Ordnungsmaßnahmen im Spielbetrieb

(1) Die den Spielbetrieb regelnden Ordnungen des Bundes und der DSJ können bei Verstößen folgende Maßnahmen vorsehen:

1. für den Schiedsrichter:

a) Ermahnung,

b) Verwarnung,

c) Verweis,

d) Zeitstrafen,

e) Annullierung von Spielergebnissen und Anordnungen von Wiederholungsspielen,

f) Erkennung auf Verlust von Partien,

g) Ausschluss von der laufenden Runde,

h) Ausschluss von der laufenden Veranstaltung,

i) Anordnung, den Spielraum zu verlassen,

j) Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen,

2. für den Turnierleiter über Nr. 1 hinaus:

a) Punktabzug,

b) Geldbußen bis zu 100 €,

3. für den Bundesturnierdirektor, den Referenten für Frauenschach und den Referenten für Seniorenschach oder das zuständige Mitglied des Vorstands der DSJ über Nr. 1 und 2 hinaus:

a) Geldbußen bis zu 1.000 €,

b) Spielsperren für die Dauer bis zu drei Jahren,

c) Zwangsabstieg.

Die Maßnahmen können nebeneinander verhängt werden.

Die Grundsätze des rechtlichen Gehörs und der Verhältnismäßigkeit sind anzuwenden. Die Entscheidungen sind hinsichtlich des festgestellten Sachverhalts, der Notwendigkeit der Maßnahme und der Abwägung zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die schriftliche Begründung
kann bei Maßnahmen nach Nr. 1 verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert. In diesem Falle ist ein kurzer Bericht zu den Turnierunterlagen zu nehmen.

(2) Gegen Mitglieder nach § 4 und § 5 Abs. 2 sowie gegen Dritte kann auch das Präsidium Sanktionen gem. §§ 55 Abs. 2, 56 verhängen, wenn sie

1. sich während einer Schachpartie unzulässiger Hilfsmittel bedienen und hierdurch das Spielergebnis zu beeinflussen suchen oder hieran mitwirken oder

2. in sonstiger Weise unzulässig Einfluss auf Verlauf oder Ergebnis eines Schachwettkampfes zu nehmen suchen, Die Maßnahmen können neben solchen nach Abs. 1 oder § 62 verhängt werden. Die §§ 57 bis 60 gelten entsprechend.

(3) Zur Feststellung von Verstößen nach Abs. 2 können die Turnierordnung und die Turnierausschreibung den Spielern Pflichten zur Mitwirkung an der Aufklärung auferlegen. Die Verletzung dieser Pflichten steht der positiven Feststellung eines Verstoßes gleich.

(4) Das Präsidium kann ein laufendes Sanktionsverfahren an sich ziehen, um eine Maßnahme nach § 55 Abs. 2 Nr. 4 oder 5 oder nach § 56 zu verhängen.

(5) Für die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Maßnahmen nach Abs. 1 ist das Bundesturniergericht zuständig.

 

Turnierordnung des Deutschen Schachbundes e.V.
in der Fassung vom 10. Mai 2013

A-11 Ordnungsmaßnahmen

A-11.1 Bei Verstößen gegen die Turnierordnung können gegen Spieler, Vereine oder Tochtergesellschaften iS der Tz. A-5.3.2 die nachfolgenden Strafen verhängt werden. Mehrere Strafen können nebeneinander verhängt werden. Nichtantritt bei Einzelmeisterschaften gilt als Verstoß gegen die Turnierordnung.

A-11.1.1 Maßnahmen des Schiedsrichters:

a) Ermahnung

b) Verwarnung

c) Verweis

d) Zeitstrafen,

e) Annullierung von Spielergebnissen und Anordnung von Wiederholungsspielen

f) Erkennung auf Verlust von Partien,

g) Ausschluss von der laufenden Runde,

h) Anordnung, den Spielraum zu verlassen,

i) Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen.

A-11.1.2 Maßnahmen des zuständigen Turnierleiters über Tz. A-11.1.1 hinaus:

a) Punktabzug,

b) Geldbußen bis zu € 200,00 und Geldbußen wegen Nichtantritts (Punkt Abs. 1),

c) Ausschluss von der laufenden Veranstaltung.

A-11.1.3 Maßnahmen des Bundesturnierdirektors oder der Referenten für Frauen- bzw. Seniorenschach über Tz. A-11.1.1 und A-11.1.2 hinaus:

a) Geldbußen bis zu € 1 000,00,

b) Spielsperren für die Dauer von bis zu zwei Jahren,

c) Zwangsabstieg.

A-11.2 Maßnahmen nach A-11.1 können auch verhängt werden, wenn ein Spieler sich weigert, bei begründetem Verdacht auf Benutzung unzulässiger Informationsquellen im Sinn des Artikels 12.3 a der FIDE-Regeln den Inhalt seiner Kleidung, Taschen oder Gepäckstücke oder eine Überprüfung
elektronischer Geräte zuzulassen.

A-11.3 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist anzuwenden. Die Entscheidungen sind hinsichtlich des festgestellten Sachverhalts, der Notwendigkeit der Maßnahme und der Abwägungen zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Tz. A-11.1.1 verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert. In diesem Falle ist ein kurzer Bericht zu den Turnierunterlagen zu nehmen.

Noch 100 Tage bis zur Eröffnungszeremonie der World Team Championship 50+ & 65+ in Radebeul, Deutschland

Es ist eine große Freude, dass 100 Tage vor dem Start der World Team Championship 50+ & 65+ schon 35 Mannschaften definitiv zum Turnier gemeldet sind.

Das Event wird vom 07. bis 15. Juli 2018 in der schönen Stadt Radebeul, bei Dresden, stattfinden und es werden über 100 Teams aus aller Welt erwartet.

Den Rekord für die weiteste Anmeldung halten zwei Mannschaften aus Singapur (ca. 10.120 km Entfernung), „dicht gefolgt“ von der kanadischen Mannschaft (ca. 6.750 km Entfernung). Neben den Spielern aus Singapur und Kanada haben Teams aus Österreich, Belgien und Deutschland ihre Teilnahme am Turnier bestätigt.

Die Teilnehmerliste wird von der „Lasker Gesellschaft Schachstiftung GK“, bestehend aus 4 Großmeistern mit einem ELO Durchschnitt von 2519, angeführt.

Weitere Informationen könne Sie auf der Webseite der Organisatoren finden: www.schachfestival.de

Wir laden hiermit alle Spieler, Jahrgang 1968 und älter, herzlich in die Weinmetropole Radebeul im Sommer 2018 ein.

 

Blick in den Saal WTC5065 2016Tournament hotel of the world Team Championship 50 65 2018 Radisson Blu Parkhotel Radebeul

100 days until the opening ceremony of the World Team Championship 50+ & 65+ in Germany

It is a great pleasure that 35 teams have definitively registered for the World Team Championship 50+ & 65+ – 100 days before the start of the tournament.

The event will be taking place from the 7th until the 15th of July 2018 in the beautiful city of Radebeul near Dresden and over 100 teams from all over the world are to be expected.

Two teams from Singapore hold the record for the registration encompassing the longest distance (approx. 10.120 km), “closely followed” by the Canadian team (approx. 6.750 km). Alongside the Singaporean and Canadian players teams from Austria, Belgium and Germany have confirmed their participation in the championship.

The list of contestants is led by the team “Lasker Gesellschaft Schachstiftung GK“, made up of 4 grand masters from Germany, with an ELO average of 2519.

Further details can be found on the organizer’s website: www.schachfestival.de

We invite all players, years 50 and up, to join us in the wine metropolis of Radebeul in the summer of 2018.

 

Blick in den Saal WTC5065 2016Tournament hotel of the world Team Championship 50 65 2018 Radisson Blu Parkhotel Radebeul

Jahreshauptversammlung des ZMDI Schachfestival Dresden e.V.

20180224 203145Am 24.02.2018 hat die Jahreshauptversammlung des ZMDI Schachfestival Dresden e.V. im Goldenen Anker in Radebeul stattgefunden.

21 Vereinsmitglieder, inklusive dem Vorstand, waren zu der harmonischen Veranstaltung erschienen.

Neben der Entlastung des Vorstandes bot die Versammlung die Möglichkeit, die Turniere und Veranstaltungen aus 2017 Revue passieren zu lassen. Der Schachsommer, mit dem FIDE Open, dem German Masters und dem traditionellen Blitzturnier, sowie der alljährlichen Gala auf dem Lingnerschloss, und der Schachherbst, mit der 3. Weltmeisterschaft im Schach für Menschen mit Behinderungen, dem American Amateur Cup und der Offenen Sächsischen Senioren Einzelmeisterschaft, wurden noch einmal in den Vordergrund gehoben.

Nach dem geselligen Abendessen wurden der Vorstand und alle anwesenden Mitglieder des Vereins für die langjährige Zusammenarbeit und Unterstützung mit Blumen und Präsenten geehrt.

Das Highlight der Versammlung war aber der Ausblick auf die kommenden Events in 2018 und darüber hinaus. Das kommende Jahr ist ein besonders internationales für den Verein. Es finden gleich zwei Weltmeisterschaften statt. Zum einen die 6. Mannschaftsweltmeisterschaft 50+ & 65+ 2018, vom 07. bis 15.07. im Radisson Blu Parkhotel in Radebeul, und zum anderen die 1. Mannschaftsweltmeisterschaft für Menschen mit Behinderungen 2018, vom 14. bis 21.10. im Wyndham Garden Dresden. Weiterhin wird der Schachsommer, mit dem FIDE Open, dem German Masters der Frauen, der Deutschen Einzelmeisterschaft und dem Blitzturnier, vom 04. bis 12.08.18 traditionell im Wyndham Garden stattfinden.

In 2019 erwartet den Verein dann eine Meisteraufgabe. Der Deutsche Schach Meisterschafts-Gipfel wird zum ersten Mal in Radebeul ausgetragen werden. Die Veranstaltung wird mehrere deutsche Meisterschaften – Männer, Frauen, Senioren (jeweils Einzel und Blitz); Dähne-Pokal; Lösemeisterschaft; u.v.m. – umfassen und unter dem Schirm des Dresdner Schachfestival e.V. stattfinden. Weitere Informationen zu dieser Großveranstaltung werden demnächst veröffentlicht.

Die Jahreshauptversammlung schloss mit einer lockeren Gesprächsrunde ab und alle Anwesenden konnten sowohl Präsente als auch viele neue Informationen mit nach Hause nehmen.